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Wohneinheiten für Schwerkörperbehinderte

Seit 1953 werden körperbehinderte Schüler/innen, die im Rehabilitationszentrum internatsmäßig untergebracht sind, in der öffentlichen Schule von Hessisch Lichtenau beschult. Mit diesem integrativen Modell hat LICHTENAU einen richtigen und guten Weg in der Geschichte der Rehabilitation beschritten. Im Laufe der Jahre haben körperbehinderte Schüler in unterschiedlichen Internaten unserer Einrichtung gelebt.

Naturgemäß spielte der Rehabilitations- und Integrationsgedanke eine wichtige Rolle. Aufgrund der Beschulung bis zum Abitur lebten auch immer junge körperbehinderte Erwachsene bei uns.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass junge körperbehinderte Schulabgänger aufgrund ihrer extremen körperlichen Behinderung nach Beendigung ihrer Schulausbildung in ein Alten- bzw. Pflegeheim umziehen mussten, da dort die einzige pflegerische Betreuungsmöglichkeit bestand.

Anfang der 80er Jahre rückte die Problematik der an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Menschen immer mehr in das gesellschaftliche Bewusstsein. Für Nordhessen wurde, auf dem Hintergrund zurückgehender Schülerzahlen im Internatsbereich, LICHTENAU durch Initiative des Hess. Sozialministeriums und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen zum Einstieg in die Arbeit der sozialen Rehabilitation aufgefordert.

1984 wurde daher eine neue Wohneinheit für „junge erwachsene Körperbehinderte" mit 15 Plätzen im Haus 21 eröffnet.

Mit weiteren Wohnetagen, 1988 und 1992, erfolgte die Differenzierung in Aktivierung und Verselbständigung.

In Fortschreibung unserer Konzeption vom Oktober 1984 fand die jetzige Ausführung im September 1997 die ausdrückliche Bestätigung des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Kassel.

Die Eingliederung nach §§ BSHG 39 ff war und ist heute noch die Rechtsgrundlage unseres Betreuungsangebotes.

                    
Trommeln in der Ergotherapiegruppe                     Bewohnerin Nadine

Aufnahme-/Entlasskriterien

In Absprache mit dem Hessischen Sozialministerium und dem Landessozialamt (LWV Hessen) wurden für die soziale Rehabilitation körperbehinderter Erwachsener und MS-Erkrankter folgende Aufnahmekriterien festgelegt:  

  • Das Aufnahmealter bewegt sich zwischen 18 und 60 Jahren, wobei jüngere Erwachsene vorrangig aufgenommen werden. Das Einzugsgebiet bezieht sich überwiegend auf die nordhessische Region.
     

  • Die Teilnahme an der sozialen Rehabilitation erfordert den Willen zur aktiven Mitarbeit, zumindest zum Aufnahmezeitpunkt. Inwieweit sekundäre weitere Behinderungen eine Aufnahme ermöglichen, muss nach dem Einzelfall entschieden werden.
     

  • Entsprechend unseres inhaltlich ausdifferenzierten Wohnangebotes ("Aktivierung" und "Verselbständigung") ergeben sich folgende unterschiedliche Aufnahmestandards:
     

  • Förderungsprofil "Aktivierung"

Es können körperbehinderte Menschen aufgenommen werden, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen hohen Assistenzbedarf haben. Zumindest zum Aufnahmezeitpunkt muss eine psychomentale Wachheit gegeben sein. Dies setzt eine wie auch immer geartete Kommunikationsfähigkeit voraus.

  • Förderungsprofil "Verselbständigung"

Eine Aufnahme im Bereich Verselbständigung ist nur möglich, wenn eine Chance zu erkennen ist, dass der stationäre Aufenthalt der Vorbereitung für das Wohnen unter ambulanten Bedingungen dient. Dies setzt bei dem Bewerber Anstrengungsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit voraus.

Die Aufnahme erfolgt oft aus Einrichtungen der medizinischen Akutbehandlung bzw. Rehabilitation. Aufnahmen erfolgen natürlich auch über Eigeninitiative bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten des Gesundheitsamtes, Sozialamtes und Landeswohlfahrtsverbandes.

Sollte sich während des Aufenthaltes eine Rückentwicklung ergeben, die eine Teilhabe an den Konzeptionen der sozialen Rehabilitation ausschließt, würde in Absprache mit allen Beteiligten eine Verlegung in medizinisch‑pflegerische qualifiziertere Institutionen erfolgen, z.B. unser Pflegezentrum Fürstenhagen.

Vor der Aufnahme in eine unserer Wohngemeinschaften findet immer ein ausführliches persönliches Vorgespräch mit dem Bewerber in unserer Einrichtung statt. Eine Aufnahme nach "Aktenlage" ist nicht möglich.

Sollte es die Belegung erlauben, kann ein Probewohnen durchgeführt werden. Weiterhin bieten wir den Bewerbern einen Tagesmitlauf zum Kennenlernen an.  

Während der Vorstellung wird mit dem Bewerber ausführlich der Sinn und Zweck der Aufnahme besprochen. Diese Überlegungen gehen in die Rehabilitationsplanungen mit dem jeweiligen Kostenträger ein, der vor Aufnahme die entsprechende Zustimmung geben muss.

Die in der Folge vom Kostenträger verlangten Entwicklungsberichte bzw. Fortschreibungen werden in Zusammenarbeit mit dem Bewohner, der Bewohnerin, durch die Wohnbereichsleitung vorgenommen. (Siehe auch: Dokumentation der Betreuung und Assistenz)

Beim Wechsel in andere Wohnbereiche unseres Hauses bzw. in andere Institutionen (ambulant, stationär) sind wir in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen und dem jeweiligen Kostenträger unterstützend tätig.

Mit Stand 07/03 lebten bzw. leben 169 Bewohner im Bereich soziale Rehabilitation. Nach einer durchschnittlichen Verweildauer von 35,0 Monaten sind 114 Bewohner/innen aus unserer Betreuung ausgeschieden:

  • 21 Bewohner sind verstorben  

  • 19 Bewohner wechselten in ein Pflegeheim   

  • 12 Bewohner gingen in eine Ausbildung  

  • 24 Bewohner leben selbständig              

  • 8 Bewohner leben selbständig und werden durch ambulante Dienste betreut